Nachtragsangebot am Bau: Nachträge richtig prüfen

Von Vinay S · Aktualisiert am 17. Oktober 2026

Zwei Personen mit Schutzhelmen betrachten gemeinsam Baupläne
Foto: Fiqih Alfarish auf Unsplash

Ein Nachtragsangebot am Bau ist ein schriftliches, bepreistes Angebot für eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags. Der wichtigste Grundsatz lautet: Zusatzarbeiten beginnen erst, wenn Leistung und Preis feststehen und beide Seiten zugestimmt haben. Die meisten gesprengten Budgets entstehen, weil dieser Schritt fehlt. Ein „Das klären wir später“ wird zur Rechnung, die niemand erwartet hat.

Das Muster kennt jeder, der schon einmal gebaut oder saniert hat. Das günstigste Angebot wirkt gut, bis die Zusatzkosten kommen. Hinter der Wand liegt eine alte Leitung. Der Boden braucht mehr Vorbereitung. Jede Position ist klein, zusammen schließen sie die Lücke zum teureren Angebot und überholen es.

Manche Nachträge sind berechtigt. Andere gleichen ein zu knapp kalkuliertes Angebot aus. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, beides zu unterscheiden. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei größeren Summen helfen Verbraucherzentrale, Bausachverständige oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Was ein Nachtragsangebot ist und was es enthält

Ein Nachtrag ändert den Vertrag, wenn sich Leistung, Preis oder Termin verschieben. Er kann den Preis erhöhen, etwa bei einer zusätzlichen Leistung. Er kann ihn aber auch senken, wenn Sie etwas weglassen.

Wer ein Nachtragsangebot schreiben lässt, sollte diese Liste Punkt für Punkt abhaken. Ein Nachtragsangebot VOB/B folgt denselben Grundregeln, nur die Form ist dort genauer geregelt.

Ein sauberer Nachtrag enthält:

  • Die Namen und Anschriften beider Seiten
  • Den Bezug zum Vertrag und die Baustelle
  • Eine fortlaufende Nummer
  • Das Datum
  • Eine genaue Beschreibung der Änderung
  • Den Preis, getrennt nach Material und Lohn
  • Die Auswirkung auf den Fertigstellungstermin
  • Die Unterschrift beider Seiten

Eine Nachtragsangebot Vorlage des Betriebs ist oft kurz. Prüfen Sie sie anhand der Liste oben, bevor Sie zustimmen.

Wenn nur der Anstrich in einer anderen Farbe zum gleichen Preis ausgeführt wird, brauchen Sie meist keinen. Sobald sich Preis oder Termin ändern, gehört es aufs Papier.

Echter Nachtrag oder nicht?

Hier beginnen die meisten Streitigkeiten. Ein Betrieb darf einen Nachtrag nicht nutzen, um sein eigenes Angebot zu korrigieren. Was im Vertrag steht oder bei der Kalkulation vergessen wurde, gehört zum vereinbarten Preis.

Situation Echter Nachtrag?
Sie verlegen das Waschbecken an eine andere Wand Ja, Sie haben den Umfang geändert
Beim Abbruch zeigt sich ein verdeckter Schaden Ja, eine nicht erkennbare Lage
Der Betrieb hat Fliesen im Angebot vergessen Nein, das gehörte zur Leistung
Eine Behörde verlangt eine zusätzliche Maßnahme Oft ja, hängt vom Vertrag ab
Der Lieferant erhöht den Preis nach Angebot Hängt vom Vertrag ab, vorher fragen
Zusatzarbeit ohne Ihre Zustimmung Nein, lassen Sie sich nichts unterschieben

Die Grenze zwischen „nicht erkennbar“ und „hätte man wissen müssen“ ist unscharf. Deshalb zählt der Vertragstext mehr als die Diskussion danach.

Was das Gesetz dazu sagt

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt Änderungen am Bauvertrag seit 2018 ausdrücklich. Es sieht vor, dass Parteien sich zunächst über eine Änderung und deren Vergütung einigen sollen. Gelingt das nicht, kann der Besteller unter bestimmten Voraussetzungen die Änderung anordnen. Die Vergütung richtet sich dann nach den tatsächlich erforderlichen Kosten plus angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Haben Sie die VOB/B als Vertragsgrundlage vereinbart, gelten dort eigene Regeln für geänderte und zusätzliche Leistungen. Zusätzliche Leistungen sollen demnach vor der Ausführung angekündigt werden.

Welche Regel in Ihrem Fall gilt, hängt vom Vertrag ab. Prüfen Sie, ob die VOB/B einbezogen ist, und lesen Sie die Klauseln zu Änderungen.

Die Regel im Vertrag festhalten

Diese vier Punkte schützen Ihr Budget:

  1. Arbeiten außerhalb des Vertrags beginnen erst nach schriftlicher Zustimmung beider Seiten.
  2. Jeder Nachtrag nennt den Zusatzpreis, den neuen Gesamtpreis und den neuen Fertigstellungstermin.
  3. Die Zuschläge auf Nachträge stehen im Vertrag, zum Beispiel als Prozentsatz.
  4. Die Zahlung für den Nachtrag richtet sich nach den Bedingungen im Nachtrag selbst.

Muss etwas dringend sofort geschehen, geben Sie die Zustimmung per E-Mail oder Nachricht mit dem Preis. Bitten Sie noch am selben Tag um den förmlichen Nachtrag.

Was ein fairer Preis für einen Nachtrag ist

Ein Nachtrag ist kein Freibrief. Ob der Stundensatz des Betriebs passt, prüft der Ratgeber Handwerker Stundensatz. Er besteht aus den Kosten für Material und Lohn plus Zuschlägen für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Wie hoch diese Zuschläge sind, ist Verhandlungssache und unterscheidet sich je nach Betrieb. Hier ein Beispiel:

  • Kosten des Betriebs für die Zusatzleistung: 1.000 €
  • Zuschlag 15 %: 1.000 × 1,15 = 1.150 €
  • Zuschlag 25 %: 1.000 × 1,25 = 1.250 €

Verlangt ein Betrieb 2.000 € für etwas, das 1.000 € kostet, bitten Sie um die Kalkulation oder um Rechnungen für Material und Subunternehmer. Fragen Sie auch, ob das Material zum Einkaufspreis oder zum Ladenpreis angesetzt ist.

Reserve und Pauschalen

Zwei Polster werden oft verwechselt.

Eine Pauschale für Material ist ein Platzhalter für etwas, das Sie noch nicht ausgewählt haben, zum Beispiel Fliesen oder Leuchten. Wählen Sie später etwas Teureres, zahlen Sie die Differenz.

Eine Reserve deckt Unvorhergesehenes ab. Bei Sanierungen sind 10 bis 15 % der Bausumme eine übliche Planungsgröße, bei Altbauten oft mehr, bei einem Neubau mit fertiger Planung weniger. Das sind Erfahrungswerte, keine festen Regeln.

Ein Beispiel für eine Küche mit 30.000 € Vertragspreis:

  • 10 %: 30.000 × 0,10 = 3.000 €
  • 15 %: 30.000 × 0,15 = 4.500 €

Wie Sie die Reserve im Gesamtbudget verteilen, zeigt der Ratgeber Sanierung planen. Halten Sie dieses Geld getrennt vom Vertragspreis. Brauchen Sie es nicht, bleibt es bei Ihnen. Führen Sie Pauschalen und Reserve als zwei getrennte Zeilen.

Fragen Sie jeden Betrieb, welche Pauschalen im Preis stecken und wie hoch sie sind. Ein Angebot mit 1.500 € für die Arbeitsplatte, während der gewählte Stein 4.500 € kostet, ist 3.000 € günstiger auf dem Papier und nicht in der Wirklichkeit. Wie Sie solche Posten einordnen, zeigt der Rechner Arbeitsplatte Kosten. Für größere Vorhaben hilft Hausanbau Kosten.

Vier Fragen vor der Unterschrift

  1. Wie werden Änderungen abgerechnet und freigegeben? Gut ist die Antwort „schriftlich, mit Preis, vor der Ausführung“.
  2. Welche Pauschalen stecken im Preis, und wofür?
  3. Was ist nicht enthalten? Fragen Sie nach Abbruch, Entsorgung, Genehmigungen und Reparaturen.
  4. Welche Zuschläge gelten für Nachträge, und kann ich Rechnungen einsehen?

Vergleichen Sie die Antworten mit mehreren Angeboten, etwa aus dem Ratgeber Handwerker Angebote vergleichen. Antwortet der Betrieb klar und schriftlich, spricht das für ihn. Wirkt er ausweichend, nehmen Sie das ernst.

Wenn mitten im Bau ein Nachtrag kommt

Sagen Sie nicht sofort Ja. Verlangen Sie vier Dinge:

  • Eine schriftliche Beschreibung, was sich ändert und warum
  • Den Preis mit sichtbaren Zuschlägen
  • Die Auswirkung auf den Termin
  • Eine Aussage, ob es eine unvorhersehbare Lage oder schon vertraglich vereinbarte Leistung ist

War es schon im Vertrag, lehnen Sie ab. Was ein Angebot rechtlich bindend macht, erklärt der Ratgeber Kostenvoranschlag Handwerker. Ist es eine verdeckte Lage, bitten Sie um Fotos. Haben Sie die Änderung selbst gewünscht, müssen Sie zahlen, und Sie entscheiden, ob sie das wert ist. Sie können immer beim ursprünglichen Plan bleiben.

Zusätzlich helfen Ihnen bei Bädern der Rechner Dusche einbauen Kosten und für das Gesamtbudget der Hausbau Kosten Rechner.

Das sollten Sie prüfen

Die Zahlen für Zuschläge und Reserve sind Erfahrungswerte aus der Praxis, keine amtlichen Statistiken. Je nach Vertrag, VOB/B und Bundesland können andere Regeln gelten. Bei Streit über eine Rechnung holen Sie rechtlichen Rat ein.

Häufige Fragen

Was ist ein Nachtragsangebot?

Ein Nachtragsangebot ist ein schriftliches Angebot des Betriebs für Leistungen, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten sind oder anders ausgeführt werden sollen. Es nennt Leistung, Preis und möglichst auch die Auswirkung auf den Termin.

Wann ist ein Nachtrag berechtigt?

Wenn Sie etwas ändern oder zusätzlich wünschen oder wenn eine nicht erkennbare Lage auftritt, zum Beispiel ein verdeckter Schaden. Leistungen, die schon im Vertrag stehen oder bei der Kalkulation vergessen wurden, sind in der Regel kein Nachtrag.

Wie schreibe ich ein Nachtragsangebot?

Nennen Sie Nummer, Datum, Bezug zum Vertrag, die genaue Änderung und den Preis, getrennt nach Material und Lohn. Ergänzen Sie die Auswirkung auf den Termin und lassen Sie beide Seiten unterschreiben. Das Angebot sollte vor der Ausführung vorliegen.

Wie viel Reserve sollte ich einplanen?

Bei Umbauten und Sanierungen sind 10 bis 15 % der Bausumme als Reserve üblich, bei Altbauten eher mehr. Bei einer Küche für 30.000 € sind das 3.000 bis 4.500 €. Halten Sie die Reserve getrennt vom Vertragspreis.

Darf der Betrieb Zuschläge auf einen Nachtrag erheben?

Ja, Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn sind üblich. Wie hoch sie ausfallen, sollte schon im Vertrag stehen. Lassen Sie sich die Kalkulation zeigen, wenn Ihnen der Preis hoch erscheint.