Schrittmaßregel Treppe: Steigung und Auftritt richtig wählen

Von Vinay S · Aktualisiert am 17. Oktober 2026

Schrittmaßregel Treppe heißt: 2 × Steigung + Auftritt ergibt etwa 63 cm. Mit 17,5 cm Steigung und 28 cm Auftritt gilt 2 × 17,5 + 28 = 63 cm, das Maß passt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Formel: 2 × Steigung + Auftritt, Ziel etwa 63 cm, Spanne 59 bis 65 cm.
  • Bequeme Steigung: 16 bis 18 cm. In Wohnhäusern meist höchstens 19 cm.
  • Der Auftritt folgt aus der Formel: 63 − 2 × Steigung.
  • Es gibt eine Auftrittsfläche weniger als Steigungen.
  • Verbindlich sind Landesbauordnung und DIN 18065, die Regel ist nur ein Komfortmaß.

Schrittmaßregel Treppe einfach erklärt

Die Schrittmaßregel beschreibt eine Treppe, die zur normalen Schrittlänge eines Erwachsenen passt. Ein Schritt auf der Treppe fühlt sich ruhig an, wenn Steigung und Auftritt zusammen etwa der Schrittlänge entsprechen. Als Spanne gelten 59 bis 65 cm. Darunter wirkt die Treppe steil, darüber fühlt sie sich wie ein Ausfallschritt an.

Die Regel ist ein Komfortmaß. Sie ersetzt nicht die Vorschriften Ihres Bundeslandes. Prüfen Sie deshalb immer zuerst die einzelnen Werte, Steigung und Auftritt, und danach das Schrittmaß.

Begriffe kurz erklärt

  • Steigung (s). Die Höhe einer einzelnen Stufe, von Trittfläche zu Trittfläche.
  • Auftritt (a). Die Tiefe der Trittfläche, auf die der Fuß gesetzt wird.
  • Steigungsverhältnis. Das Verhältnis aus Steigung und Auftritt, zum Beispiel 17,5 zu 28.
  • Lauflänge. Die Strecke, die die Treppe waagerecht überwindet.

Rechenbeispiele

Bequeme Wohnhaustreppe: 17,5 cm Steigung, 28 cm Auftritt

  • Schrittmaß: 2 × 17,5 + 28 = 63 cm
  • Das liegt genau im Idealbereich.

Platzsparende Treppe: 19 cm Steigung, 26 cm Auftritt

  • Schrittmaß: 2 × 19 + 26 = 64 cm
  • Das Maß passt, die Treppe ist aber steil und anstrengend.

Flache Gartentreppe: 15 cm Steigung, 33 cm Auftritt

  • Schrittmaß: 2 × 15 + 33 = 63 cm
  • Die Treppe ist bequem, braucht aber viel Platz.

Zu steile Treppe: 21 cm Steigung, 22 cm Auftritt

  • Schrittmaß: 2 × 21 + 22 = 64 cm
  • Das Maß stimmt rechnerisch, doch beide Werte liegen außerhalb dessen, was in Wohnhäusern üblich ist.

Das letzte Beispiel zeigt die Grenze der Regel. Das Schrittmaß allein reicht nicht aus. Steigung und Auftritt müssen auch einzeln im zulässigen Bereich liegen.

Stufenhöhe Treppe: Richtwerte

Größe Richtwert
Steigung bequem 16 bis 18 cm
Steigung in Wohnhäusern meist höchstens 19 cm
Auftritt bei 63 cm Schrittmaß 25 bis 33 cm, je nach Steigung
Schrittmaß 2 × s + a 59 bis 65 cm, ideal rund 63 cm

Die Werte sind Richtwerte. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und die DIN 18065 für Gebäudetreppen. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen vor der Planung.

Treppenstufen Maße im Vergleich

Die Tabelle zeigt, welcher Auftritt zu einer Steigung passt, wenn das Schrittmaß 63 cm sein soll. Jede Zeile rechnen Sie mit 63 − 2 × Steigung nach.

Steigung Auftritt für 63 cm Einordnung
15 cm 33 cm flach, viel Platz, typisch im Garten
16 cm 31 cm sehr bequem
17 cm 29 cm bequem, guter Mittelwert
18 cm 27 cm bequem, etwas steiler
19 cm 25 cm steil, oft die Obergrenze im Wohnbau

Je kleiner die Steigung, desto länger wird die Treppe. Das gilt für jede Höhe, die Sie überwinden müssen.

Steigungsverhältnis Treppe: Beispiele

Das Steigungsverhältnis Treppe ist das Paar aus Steigung und Auftritt. Zwei Treppen mit gleichem Schrittmaß können sich trotzdem verschieden anfühlen.

Treppe A: 16 cm Steigung, 31 cm Auftritt

  • Schrittmaß: 2 × 16 + 31 = 63 cm
  • Flacher, länger im Grundriss

Treppe B: 18 cm Steigung, 27 cm Auftritt

  • Schrittmaß: 2 × 18 + 27 = 63 cm
  • Steiler, kürzer im Grundriss

Beide Treppen erfüllen die Regel. Welche Sie wählen, hängt vom Platz und davon ab, wer die Treppe täglich nutzt.

Im Alltag merken Sie den Unterschied am Fuß. Bei Treppe A setzen Sie den Fuß tief und gehen ruhig. Bei Treppe B steigen Sie kräftiger und greifen eher zum Handlauf. Für ältere Menschen oder Kinder ist deshalb meist die flachere Variante die bessere Wahl.

So planen Sie Schritt für Schritt

  1. Höhe messen. Messen Sie vom fertigen Boden unten bis zum fertigen Boden oben.
  2. Steigung wählen. Teilen Sie die Höhe durch eine Wunschsteigung, zum Beispiel 17,5 cm, und runden Sie die Stufenzahl auf.
  3. Genaue Steigung ausrechnen. Teilen Sie die Höhe durch die gerundete Stufenzahl. So sind alle Stufen gleich hoch.
  4. Auftritt bestimmen. Stellen Sie die Schrittmaßregel nach dem Auftritt um: Auftritt = 63 − 2 × Steigung.
  5. Lauflänge prüfen. Die Zahl der Auftritte ist um eins kleiner als die der Steigungen. Multiplizieren Sie sie mit dem Auftritt.

Beispiel 1: 280 cm Höhe, Wunschsteigung 17,5 cm.

  • Stufen: 280 ÷ 17,5 = 16
  • Genaue Steigung: 280 ÷ 16 = 17,5 cm
  • Auftritt nach Regel: 63 − 2 × 17,5 = 28 cm
  • Auftritte: 15
  • Lauflänge: 15 × 28 = 420 cm, also 4,20 m

Beispiel 2: 240 cm Höhe, Wunschsteigung 18 cm.

  • Stufen: 240 ÷ 18 = 13,3, gerundet 13
  • Genaue Steigung: 240 ÷ 13 = 18,46 cm
  • Auftritt nach Regel: 63 − 2 × 18,46 = 26,08, gerundet 26 cm
  • Auftritte: 12
  • Lauflänge: 12 × 26 = 312 cm, also 3,12 m

Das Ergebnis berechnet auch der Treppenrechner automatisch. Wenn Sie die Treppe selbst bauen, zeigt der Rechner für Holztreppen außerdem Wangen und Holzbedarf.

Weitere Punkte, die zur Treppe gehören

  • Nutzbreite. Sie bestimmt, wie bequem zwei Personen aneinander vorbeikommen. Die Mindestbreite regeln Bauordnung und Norm.
  • Handlauf. Ab einer bestimmten Stufenzahl schreiben die Vorschriften einen Handlauf vor. Fragen Sie Ihr Bauamt.
  • Gleiche Stufen. Alle Steigungen und Auftritte einer Treppe sollten gleich sein. Schon kleine Unterschiede lassen Menschen stolpern.
  • Rutschfestigkeit. Außen sind rutschhemmende Beläge wichtig.
  • Kopfhöhe. Über der Treppe muss genug freie Höhe bleiben.

Wenn Sie den Materialpreis einer Treppe aus Beton abschätzen, hilft die Seite zu den Betontreppen Kosten. Für einen Treppenlift mit eigenem Platzbedarf nutzen Sie die Seite zu den Treppenlift Kosten.

Checkliste vor dem Bau

Bevor Sie Holz oder Beton bestellen, prüfen Sie die Treppe einmal auf dem Papier. Sechs Punkte reichen dafür.

  • Höhe: Messen Sie von der fertigen Oberkante unten bis zur fertigen Oberkante oben.
  • Stufenzahl: Die Zahl muss eine ganze Zahl sein. Bei 280 cm Höhe und 16 Stufen ist jede Stufe 17,5 cm hoch.
  • Schrittmaß: Das Ergebnis aus 2 × Steigung + Auftritt liegt zwischen 59 und 65 cm, möglichst nahe bei 63 cm.
  • Steigung: Im Wohnbau liegt sie meist bei höchstens 19 cm. Prüfen Sie den Wert in Ihrer Landesbauordnung.
  • Lauflänge: Auftritte mal Auftrittstiefe. Ein Podest oder eine Richtungsänderung fügt Länge hinzu.
  • Vorschriften: Fragen Sie beim Bauamt, ob Handlauf, Breite oder Absturzsicherung gefordert sind.

Wenn eine Zahl nicht passt, ändern Sie zuerst die Stufenzahl. Erst danach passen Sie den Auftritt an. So bleiben alle Stufen gleich hoch, und die Treppe bleibt bequem.

Häufige Fehler

  • Nur die Regel prüfen. Das Schrittmaß kann stimmen, obwohl Steigung oder Auftritt zu extrem sind.
  • Letzte Stufe vergessen. Die oberste Steigung führt auf die Geschossdecke. Es gibt einen Auftritt weniger als Steigungen.
  • Belag nicht einrechnen. Estrich und Bodenbelag verändern die Höhe. Messen Sie bis zur Oberfläche.
  • Platz zu knapp planen. Neben der Lauflänge brauchen Sie oben und unten Bewegungsraum.
  • Stufen ungleich planen. Wenn die Höhe nicht durch die Stufenzahl teilbar ist, runden Sie vorher. Eine Stufe, die 2 cm höher ist als die anderen, fällt jedem auf.

Häufige Fragen

Wie hoch darf eine Treppenstufe maximal sein?

In Wohngebäuden liegt die Steigung in der Regel bei höchstens 19 cm. Bequem sind 16 bis 18 cm. Die genauen Grenzen stehen in der Landesbauordnung und in der DIN 18065 und können je nach Gebäude abweichen.

Was bedeutet die Schrittmaßregel bei einer Treppe?

Zweimal die Steigung plus einmal den Auftritt soll etwa der durchschnittlichen Schrittlänge eines Erwachsenen entsprechen. Als Richtwert gelten 59 bis 65 cm, ideal rund 63 cm. Bei 17,5 cm Steigung und 28 cm Auftritt ergibt das 2 × 17,5 + 28 = 63 cm.

Welche Vorschriften gelten für Treppen im Außenbereich?

Eine Treppe am Wohngebäude berührt die Landesbauordnung, auch wenn sie außen liegt. Die DIN 18065 beschreibt die Anforderungen an Gebäudetreppen. Für eine freistehende Gartentreppe gibt es meist keine feste Vorschrift, dort gilt die Schrittmaßregel als Komfortregel.

Wie plane ich Steigung und Auftritt Schritt für Schritt?

Teilen Sie die Höhe durch eine Wunschsteigung von etwa 17,5 cm und runden Sie auf ganze Stufen. Den Auftritt rechnen Sie mit 63 − 2 × Steigung aus. Bei 280 cm Höhe ergeben sich 16 Stufen mit 17,5 cm Steigung und 28 cm Auftritt.

Gilt die Schrittmaßregel auch für Gartentreppen?

Als Komfortregel ja. Im Garten sind flachere Stufen mit größerem Auftritt angenehmer, zum Beispiel 15 cm Steigung und 33 cm Auftritt. Das ergibt 2 × 15 + 33 = 63 cm.